top of page

Download-Richtlinie (134 KB)

ARTIKEL 1. DEFINITIONEN

Voxdale

die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Voxdale BV, mit Sitz in Bijkhoevelaan 32c, 2110 Wijnegem, mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
BE0749.635.695, das unternehmensweite Design-, Engineering- und Produktentwicklungsdienstleistungen anbietet.

Produkte und Dienstleistungen:

die Produkte und Dienstleistungen von Voxdale, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Workshops, das Design und die technische Beratung
Lösungen, Berechnungen und Produkte gemäß dem Leistungsangebot.

Servicevorschlag

das Schreiben, in dem die Dienstleistungen aufgeführt sind, die Voxdale dem Kunden erbringen wird, und die zu zahlenden Gebühren.

Vereinbarung

die schriftlich getroffenen Vereinbarungen (ob in Form eines Servicevorschlags oder nicht) zwischen Voxdale und dem Kunden,
bezüglich der von Voxdale für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen.

Geistiges Eigentum

Jegliches geistiges oder gewerbliches Eigentum, unabhängig davon, ob es durch Gesetz, Gewohnheitsrecht oder Billigkeitsrecht schützbar ist, das war oder ist
von Voxdale (allein oder gemeinsam mit anderen) bei der Bereitstellung der Dienste für den Kunden erstellt oder entwickelt, einschließlich
Alle Urheberrechte, Erfindungen, Patente, Designs (ob eintragungsfähig oder nicht), eingetragene und nicht eingetragene Marken.

Materialien

Alles, was von Voxdale im Rahmen der Bereitstellung der Dienste erstellt, bereitgestellt, produziert oder reproduziert wird oder sich auf das Geschäft bezieht
des Auftraggebers, einschließlich sämtlicher Dokumente, Aufzeichnungen, Berichte, Notizen, Notizen und Datenträger sowie Fotokopien
oder andere Reproduktionen bestehender Materialien und Produkte, Materialien und Komponenten.

Klient
 

Jede natürliche oder juristische Person, die Voxdale mit der Ausführung von Arbeiten gemäß einer Vereinbarung beauftragt.

Vertrauliche Informationen

1. über den Servicevorschlag;
2. über die Dienste;
3. die von Voxdale allein oder gemeinsam mit anderen bei der Bereitstellung der Dienste erzeugt werden; oder
4. über eine Partei oder deren Geschäfte oder Aktivitäten, die der anderen Partei offengelegt werden,
5. ob die Informationen in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form vorliegen oder in einem anderen Medium aufgezeichnet oder verkörpert sind

ARTIKEL 2. GELTUNGSBEREICH

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Vereinbarungen mit Voxdale. Diese Vertragsbedingungen gelten auch für etwaige Ergänzungs- und Folgeaufträge. Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Regelungen und Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Voxdale schriftlich bestätigt werden. Vertragsbedingungen des Auftraggebers, auch solche, die später bekannt gegeben wurden, finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich vereinbart
von Voxdale akzeptiert.


2. Kann sich der Teilnehmer hinsichtlich der Vertragsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, auf die Nichtigerklärung einzelner Bestimmungen berufen, weil diese für ihn unzumutbar belastend sind, so behalten diese Bestimmungen im Verhältnis zwischen Voxdale und dem Kunden dennoch ihre Gültigkeit , es sei denn, der Kunde ist berechtigt, die Nichtigkeit einer solchen Bestimmung selbständig anzufechten, und der Kunde beruft sich tatsächlich auf diese Nichtigkeit.


3. Der Inhalt und Zweck des Auftrags wird in der Auftragsbestätigung näher beschrieben, ist jedoch nicht darauf beschränkt. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist Voxdale berechtigt, alle Tätigkeiten auszuführen, die zur Durchführung des Auftrags oder einer vergleichbaren Tätigkeit zur Erzielung von Ergebnissen erforderlich sind.


4. Es steht Voxdale frei, die Arbeiten unter Berücksichtigung der Weisungen und Weisungen des Auftraggebers nach eigenem Ermessen auszuführen.
 

5. Voxdale ist berechtigt, auf Kosten des Auftraggebers Dritte einzuschalten, wenn dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich oder wünschenswert ist.

ARTIKEL 3. ANGEBOT UND ANNAHME

1. Alle von Voxdale oder im Namen von Voxdale abgegebenen Kostenvoranschläge und Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, Voxdale hat schriftlich oder per E-Mail etwas anderes angegeben.


2. Ein Angebot oder Kostenvoranschlag von Voxdale ist 1 Monat gültig, sofern nicht anders angegeben.

3. Der Inhalt der von Voxdale bereitgestellten Kataloge, Prospekte, Drucksachen, Preislisten oder Internetseiten wird mit größter Sorgfalt zusammengestellt, enthält jedoch lediglich allgemeine Informationen, die für Voxdale nicht verbindlich sind und daher nicht vorbehaltlos übernommen werden können.

ARTIKEL 4. BEGINN DER VEREINBARUNG

1. Ein Vertrag kommt an dem Tag zustande, an dem die folgenden Bedingungen erfüllt sind: Das Angebot oder Vertragsformular wurde vom Kunden ausgefüllt und unterzeichnet, bei Voxdale eingegangen und akzeptiert, oder wenn und sobald Voxdale die Bestellung schriftlich bestätigt hat oder per E-Mail oder sobald mit der Ausführung des Vertrags begonnen wurde.


2. Den Parteien steht es frei, den Vertragsschluss auch auf andere Weise nachzuweisen.


3. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages können nur schriftlich erfolgen.

ARTIKEL 5. RECHNUNGSBEDINGUNGEN

1. Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern im Vertrag nichts anderes angegeben ist.


2. Voxdale ist berechtigt, einen Vorschuss auf die fällige Zahlung zu verlangen und mit der Arbeit erst nach Zahlung des Vorschusses zu beginnen. Darüber hinaus ist Voxdale jederzeit berechtigt, vom Kunden Sicherheit für alle Forderungen zu verlangen, die der Kunde Voxdale schuldet.


3. Der Kunde bezahlt Voxdale für die im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.


4. Der Kunde erstattet Voxdale die Kosten aller angemessenen Auslagen, wie z. B. Flug-, Taxi-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten, die Voxdale im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.


5. Die Voxdale-Gebühren verstehen sich einschließlich der Vorbereitung, Verwaltung und Präsentation der Dienste, die im Vertrag detailliert beschrieben werden. Gebühren für Dienstleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, werden bei Bedarf gesondert ausgehandelt.


6. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt monatlich.
 

7. Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist, basieren alle Gebühren auf Zeit- und Materialaufwand und werden dem Kunden monatlich mitgeteilt.


8. Ist der Kunde der Meinung, dass die in Rechnung gestellten Beträge falsch sind, sollte er Voxdale die Einwände innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum mitteilen. Nach Eingang des Einspruchs wird Voxdale eine Untersuchung zur Richtigkeit des Rechnungsbetrags durchführen. Wenn der Kunde nicht innerhalb der oben genannten Frist Einwände gegen den Rechnungsbetrag erhebt, wird davon ausgegangen, dass er mit der Rechnung einverstanden ist und er sich nicht mehr auf eine Unrichtigkeit der Rechnung berufen kann.


9. Alle Gebühren für Dienstleistungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.


10. Sofern in der Vereinbarung nichts anderes vorgesehen ist, können alle Gebühren jährlich, ab dem 1. Januar eines jeden Jahres, oder im Falle einer Änderung des Leistungsumfangs gemeinsam mit dem Kunden geändert werden.


11. Wenn der Kunde die Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt, wird der Rechnungsbetrag automatisch und gesetzlich um eine Verzugsgebühr von 1 % pro Monat und einen Pauschalbetrag von 75 € pro Fälligkeit erhöht Rechnung für Verwaltungskosten.


12. Alle Inkassokosten, einschließlich aller Kosten für Rechtsbeistand, sowohl in gerichtlichen als auch außergerichtlichen Verfahren, gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. In jedem Fall berechnet Voxdale für außergerichtliche Kosten 15 % der geschuldeten Hauptsumme, ohne dass eine Verpflichtung besteht, diese Kosten nachzuweisen.


13. Voxdale ist berechtigt, eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,33 € (zzgl. MwSt.) pro Kilometer zu erheben.

ARTIKEL 6. STORNIERUNG ODER ÄNDERUNG DES TERMINS

Sofern im Serviceangebot nicht anders angegeben, ist der Kunde berechtigt, geplante Services unter folgenden Bedingungen zu stornieren:


- Wenn die Stornierungsmitteilung 8 Werktage oder mehr vor Beginn der geplanten Dienstleistungen eingeht, fallen keine Gebühren an


- Wenn die Stornierungsmitteilung zwischen 7 und 4 Werktagen vor Beginn der Dienstleistungen eingeht, zahle ich 20 % der Gebühren (inkl. MwSt.)


- Wenn die Stornierung innerhalb von drei oder weniger Werktagen eingeht, fallen 40 % der Gebühren (inkl. MwSt.) an.

ARTIKEL 7. SORGFALTSPFLICHT

1. Bei der Bereitstellung der Dienste wird Voxdale die angemessene Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit anwenden, die von einem professionellen Dienstleister erwartet werden kann


2. Voxdale erbringt die Dienstleistungen auf eine Art und Weise und mit einer solchen Rücksichtnahme gegenüber dem Kunden, dass der gute Ruf und die Professionalität des Kunden gewahrt bleiben, und wird alle angemessenen Anweisungen des Managements des Kunden in Bezug auf die Erbringung dieser Dienstleistungen befolgen. Die Dienstleistungen werden in den Räumlichkeiten des Kunden, in den Räumlichkeiten von Voxdale oder an einem anderen Ort erbracht, wie jeweils vereinbart.

ARTIKEL 8. GESUNDHEIT UND SICHERHEIT

1. Beide Parteien werden alle Gesundheits- und Sicherheits-, EEO- und Menschenrechtsgesetze, Regeln oder Anweisungen einhalten und anderweitig im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines sicheren Arbeitsplatzes durch die Ausübung sicherer Arbeitspraktiken handeln.


2. Voxdale übernimmt keine Verpflichtung des Kunden aus dieser Gesetzgebung.


3. An Standorten, an denen mehrere Dienstleistungen und Arbeiten erbracht werden, muss der Kunde eine klare Hierarchie der Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit dem Gesundheits- und Sicherheitsmanagement zwischen allen Parteien festlegen.

ARTIKEL 9. HAFTUNG UND VERSICHERUNG

1. The commitments of Voxdale are qualified as an obligation of means. Any potential liability should be assessed in the light of this qualification.


2. Voxdale can in no case be held contractual liable for indirect or consequential damages of any kind, which the Client may suffer as a result of errors or defects by Voxdale. The contractual  liability of Voxdale will be limited in any case to the amount of compensation already paid by the Client for the service and the maximum fee for one year if the Agreement was concluded for a longer period.


3. Voxdale shall take out and maintain appropriate professional indemnity insurance for the duration of the Agreement. In any case, ( incl. if one or more clauses of art. 7 are unenforceable) any (extra-) contractual liability on the part of Voxdale with respect to the Client is limited to the amount that is paid out in the corresponding case under Voxdale’s liability insurance, whereby the deductible will be charged to the Client. Unless otherwise specified, this limitation of liability is applicable,
whatever the liability regime stipulates, like contractual liability, extra-contractual liability, objective liability, even in case of gross negligence.


4. Possible limitations to liability negotiated by Voxdale with engaged third parties even not with regard to the execution of the service in question are directly applicable between Voxdale and the Client.


5. Der Kunde stellt Voxdale von allen Schäden frei, die Voxdale aufgrund von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Voxdale gelieferten Waren, Dienstleistungen oder Produkten entstehen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

- Ansprüche Dritter, einschließlich Mitarbeiter von Voxdale, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, die auf Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden zurückzuführen sind, einschließlich Schadensersatzforderungen. Agenten oder aus der Folge unsicherer Situationen im Unternehmen des Kunden.

- Ansprüche Dritter, die Schäden erleiden, die auf einen Mangel der vom Kunden verwendeten Waren, Dienstleistungen oder von Voxdale bereitgestellten Produkte zurückzuführen sind, die wiederum vom Kunden unter Hinzufügung oder in Verbindung damit verwendet, geändert oder geliefert werden eigene Produkte, Software oder Dienstleistungen des Kunden.


6. Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf Schadensersatz, vorbehaltlich des Verfalls jeglichen Anspruchs auf Schadensersatz, ist, dass der Kunde Voxdale den Schaden so schnell wie möglich nach seinem Eintritt, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, schriftlich mitteilt nachdem der Schaden eingetreten ist.

ARTIKEL 10. HÖHERE GEWALT

Voxdale ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn Voxdale daran durch eine Situation gehindert wird, die nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist oder die nicht in seiner Verantwortung gemäß Gesetz, Rechtsakt oder vorherrschenden Ansichten liegt. Voxdale ist in diesem Fall in keiner Weise zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Zu den beabsichtigten Umständen zählen unter anderem eine Naturkatastrophe, Krieg, Streik, Arbeitskampf, Arbeitsniederlegung, Brand oder staatliche Eingriffe.

ARTIKEL 11. VERTRAULICHKEIT

Keine Partei darf während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen offenlegen oder deren Offenlegung veranlassen oder gestatten (oder einer anderen Person gestatten, vertrauliche Informationen zu beobachten oder Zugang zu ihnen zu erhalten), außer mit die vorherige Zustimmung der anderen Partei. Diese Verpflichtung gilt nicht für Folgendes:


– Informationen, nachdem sie allgemein der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, außer aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch eine der Parteien


– die Offenlegung von Informationen zur Einhaltung geltender Gesetze oder rechtsverbindlicher Anordnungen eines Gerichts, einer Regierung, einer halbstaatlichen Behörde oder einer Verwaltungs- oder Justizbehörde oder den geltenden Regeln einer Börse


– Informationen, die von einer Partei offengelegt werden, nachdem sie ihr von einem Dritten mit dem gesetzlichen Recht zur Offenlegung offengelegt wurden, wenn die Nutzung oder Offenlegung mit den Rechten übereinstimmt, die dieser Partei von dem Dritten rechtmäßig gewährt wurden

ARTIKEL 12. GEISTIGES EIGENTUM

1. Der Kunde erkennt an, dass Voxdale Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen geistigen Eigentumsrechten und Materialien ist, die von Voxdale im Rahmen der Bereitstellung der Dienste erstellt, hergestellt oder entwickelt wurden, solange die Servicegebühren nicht bezahlt wurden. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Gebühren für die Dienste bezahlt wurden, werden alle Rechte, Titel und Zinsen an allen im Rahmen dieses Dienstes erstellten geistigen Eigentumsrechten und Materialien auf den Kunden übertragen.


2. Der Kunde muss die geistigen Eigentumsrechte von Voxdale respektieren und respektieren und die Rechte von Voxdale an Modellen, Zeichnungen, Designs, Mustern, Materialien sowie an den Produkten und Dienstleistungen von Voxdale nicht verletzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat Voxdale von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten durch den Kunden freigestellt.


3. Der Kunde garantiert Voxdale, dass er berechtigter Anspruchsberechtigter der Waren ist, von denen er Voxdale Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, Beispiele und/oder Materialien liefert, und dass er berechtigt ist, diese Voxdale für den vereinbarten Zweck zur Verfügung zu stellen. Der Kunde stellt Voxdale von allen Ansprüchen Dritter aufgrund einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter frei.


4. Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen über Voxdale geheim zu halten, einschließlich aller Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, Beispiele, Materialien sowie Produkte und Dienstleistungen, die er erhalten hat oder die ihm im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme mitgeteilt wurden der Verhandlungen und/oder der Gestaltung und Umsetzung von Vereinbarungen. Der Auftraggeber garantiert, dass seine Mitarbeiter die Geheimhaltungsklausel nicht verletzen. Bei Bedarf wird der Kunde eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnen.

ARTIKEL 13. ABSCHEIDUNGSVERBOT

1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass weder er noch einer seiner Vertreter für die Dauer der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Ablauf oder Beendigung der Dienstleistungen direkt oder indirekt für sich selbst oder im Namen einer anderen juristischen Person tätig werden , einen Mitarbeiter von Voxdale, dessen Funktion mit den Diensten zusammenhängt, um eine Anstellung zu bitten oder auf andere Weise zu veranlassen, zu beeinflussen oder zu ermutigen, seine Beziehung zu Voxdale zu beenden, es sei denn, es handelt sich um eine allgemeine Ausschreibung
über die Medien, die nicht speziell an einen Mitarbeiter von Voxdale gerichtet sind, es sei denn, eine solche Aufforderung erfolgt, um die in dieser Bestimmung enthaltenen Beschränkungen zu umgehen oder einen Verstoß gegen diese Bestimmung zu verschleiern.


2. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel hat der Kunde automatisch einen Betrag von 50.000 EUR als feste und nicht reduzierbare Entschädigung zu zahlen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.


3. Voxdale erklärt sich damit einverstanden, dass weder Voxdale noch einer seiner Vertreter für die Dauer der Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Ablauf oder Beendigung der Dienste direkt oder indirekt für sich selbst oder im Namen einer anderen juristischen Person tätig werden Mitarbeiter des Kunden, deren Funktion im Zusammenhang mit den Dienstleistungen stand, um eine Anstellung zu bitten oder auf andere Weise zu veranlassen, zu beeinflussen oder zu ermutigen, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zu beenden, es sei denn, es handelt sich um eine allgemeine Ausschreibung durch
die Medien, die nicht speziell an einen Mitarbeiter des Kunden gerichtet sind, es sei denn, eine solche Werbung erfolgt, um die in dieser Bestimmung enthaltenen Beschränkungen zu umgehen oder einen Verstoß gegen diese Bestimmung zu verschleiern.

 

4. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Klausel zahlt Voxdale automatisch einen Betrag von 50.000 EUR als feste und nicht reduzierbare Entschädigung, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

ARTICLE 14. RETENTION OF TITLE

1. Die von Voxdale gelieferten Produkte und Dienstleistungen sind und bleiben Eigentum von Voxdale, bis der Kunde alle seine Verpflichtungen gegenüber Voxdale, aus welchem ​​Grund auch immer, erfüllt hat.

ARTIKEL 15. HAFTUNG

1. Voxdale haftet nicht für Schäden, gleich welchen Namens und aus welcher Ursache auch immer, mit Ausnahme direkter Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind, und zwar bis zu einem Höchstbetrag des von Voxdale dafür in Rechnung gestellten Betrags gelieferte Waren, Produkte und Dienstleistungen oder einen Teil davon. Voxdale übernimmt keine Haftung für Unternehmens- oder Folgeschäden, die sich aus Mängeln bei der Lieferung durch Voxdale oder durch die Vermittlung der von Voxdale gelieferten Produkte und Dienstleistungen ergeben.


2. Der Kunde stellt Voxdale von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die sich auf Schäden beziehen, die in irgendeiner Weise durch die rechtswidrige oder nachlässige Verwendung der von Voxdale an den Kunden gelieferten Produkte und Dienstleistungen verursacht werden.


3. Voxdale ist nicht verantwortlich oder haftbar für den Inhalt der vom Kunden bereitgestellten Modelle, Zeichnungen, Entwürfe, Beispiele und/oder Materialien.


4. Der Kunde haftet für alle Schäden, die Voxdale aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Versäumnisses bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen entstehen.
 

5. Änderungen der Kundendaten sind Voxdale unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, haftet er für sämtliche Schäden, die Voxdale dadurch entstehen.


6. Die von Voxdale verwendeten Simulationstools, die für Berechnungen und Erkenntnisse verwendet werden, befinden sich häufig noch in der Forschungsphase und wurden weder durch Standards oder Tests validiert, noch werden sie von den zuständigen Behörden anerkannt. Der Kunde erkennt dies und wird wissen, dass dies bei der Interpretation der Empfehlungen und Ratschläge zutrifft. Voxdale haftet nicht für diesen direkten oder indirekten Schaden, der sich aus der Interpretation von Ergebnissen aus Simulationen ergibt.

ARTIKEL 16. KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG

1. Beide Parteien können den Vertrag wegen eines Mangels der anderen Partei kündigen, wenn die Partei, die den Vertrag annulliert, der anderen Partei vor der Kündigung schriftlich Einzelheiten über den Mangel mitteilt und ihr eine angemessene Gelegenheit gibt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben fünf Werktage.

2. In den folgenden Situationen hat Voxdale das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen, unbeschadet des Rechts von Voxdale auf Schadensersatz und möglicher anderer Rechte:

ich. Wenn der Kunde zahlungsunfähig ist oder für zahlungsunfähig erklärt wird;
ii. Wenn die Insolvenz des Kunden (von einem Dritten) oder vom Kunden selbst beantragt wird;
iii. Wenn ein (vorübergehender) Zahlungsaufschub gegenüber dem Kunden gewährt wird;
iv. Wenn das Unternehmen des Kunden geschlossen, liquidiert, ganz oder teilweise übertragen wird oder ein Vergleich zur Übertragung des Vermögens des Kunden auf einen Gläubiger abgeschlossen wird oder Vorbereitungen für die oben genannten Transaktionen getroffen werden;
v. Wenn der Kunde seinen daraus resultierenden Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt
aus dem Vertrag oder aus anderen sich daraus ergebenden Vereinbarungen.

3. Alle Ansprüche, die Voxdale gegenüber dem Kunden aufgrund der im vorstehenden Abschnitt genannten Fälle haben oder erhalten könnten, sind sofort und in voller Höhe fällig.

ARTIKEL 17. ART DER BEZIEHUNG

Die Beziehung zwischen den Parteien ist die eines unabhängigen Auftraggebers und Auftragnehmers, und nichts in dieser Vereinbarung stellt ein Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnis zwischen den Parteien oder ihren jeweiligen Mitarbeitern dar.

ARTIKEL 18. WERBUNG UND ABWICKLUNG

1. Unter Androhung des Verfalls jeglicher Ansprüche gegenüber Voxdale muss der Kunde jede Beschwerde über erkennbare Mängel spätestens 8 Tage nach der Lieferung schriftlich einreichen. Bei nicht sichtbaren Mängeln muss der Kunde jede Beschwerde spätestens 8 Tage nach der Lieferung schriftlich einreichen der Mangel erkannt wurde, hätte entdeckt werden können oder müssen, spätestens jedoch 12 Monate danach
Liefertermin.


2. Bei berechtigter Beanstandung werden die gelieferten Produkte bzw. Leistungen nach Rücksprache angepasst. ersetzt oder erstattet.


3. Werbung setzt die Pflichten des Auftraggebers nicht aus.


4. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen Voxdale mit Verpflichtungen gegenüber Voxdale aufzurechnen.


5. Voxdale ist jederzeit berechtigt, etwaige Forderungen des Kunden mit Forderungen gegen den Kunden aufzurechnen.

ARTIKEL 19. BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

1. Für den Erfolg dieser Vereinbarung ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Parteien eine umsichtige, freundschaftliche und offene Geschäftsbeziehung pflegen. Eventuelle Meinungsverschiedenheiten müssen umgehend geäußert werden, um eine frühzeitige Diskussion und möglichst eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.


2. Für die Beziehung zwischen Voxdale und dem Kunden gilt belgisches Recht.


3. Alle Streitigkeiten, die zwischen Voxdale und dem Kunden aus Anlass dieser Vereinbarung oder weiterer relevanter Vereinbarungen entstehen könnten, werden ausschließlich vom zuständigen Gericht in Antwerpen entschieden..

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bottom of page